Geschäftsbriefe, E-Mails, Impressum, Datenerhebung

Seit Anfang des Jahres gibt es viele neue Bestimmungen für die kommerzielle Kommunikation.

Für geschäftliche E-Mails hat der Gesetzgeber gewisse Pflichtangaben - genauso wie für den Geschäftsbrief - vorgeschrieben (§ 6 TMG ), die Angaben im Impressum sind eindeutig definiert und auch die Datenerhebung unterliegt durch den § 13 TMG neuen gesetzlichen Vorschriften.

Unter dem nachstehenden Link können Sie die Gesetzestexte einsehen

http://dip.bundestag.de/btd/16/030/1603078